Sie interessieren sich für einen Kleingarten im KGV Lünischkamp?
Derzeit ist ein Garten zu verpachten. Demnächst – noch in dieser Saison – werden voraussichtlich zwei weitere Gärten frei. Anfragen richten Sie bitte an unseren Vorstand.
Nach Abschluss des Pachtvertrags gehen die Laube und die auf der Parzelle befindlichen Pflanzen in Ihr Eigentum über. Zuvor wird deren Wert nach einheitlich festgelegten Richtlinien vom Landesverband ermittelt.

Was kostet ein Garten?
Neben den Kosten für die Laube und die Bepflanzung fällt oftmals – aber nicht immer – ein vom abgebenden Vereinsmitglied erhobener Abstand für die im Garten befindlichen Gegenstände (Geräte, Möbel, Hochbeete u.ä.) an.
Einen guten Überblick über die aktuellen Preise bietet Kleinanzeigen.de oder der Landesverband der Gartenfreunde. Die jährliche Pacht kostet pro Quadratmeter Gartenfläche 20 Cent, beläuft sich also auf etwa 80 Euro. In geringerem Maße entstehen Kosten für Versicherungen und den Mitgliedsbeitrag im Landesverband. Wasser und Strom werden nach Verbrauch berechnet.
Hinzu kommen die Kosten für eine Kaution, Saatgut, Pflanzen, Gartengeräte und –möbel usw.
Was bedeutet „gärtnerische Nutzung“ und wie groß ist der zeitliche Aufwand?
Das bedeutet, der Kleingarten muss durch die Pflanzung und Nutzung von Obstbäumen und -sträuchern, den Anbau von Gemüse und die Bepflanzung mit Stauden, Kräutern oder Sommerblumen aktiv bewirtschaftet werden.
Der Aufwand für die Pflege eines Gartens lässt sich nach folgender Formel ganz grob berechnen: 1 Std./Jahr x Anzahl der bewirtschafteten Quadratmeter. Werden 300 m2 zugrundegelegt, so ergeben sich wöchentlich 5,8 Stunden – sommers wie winters. Würden fünf Wintermonate außer Acht gelassen, ergäben sich sogar 10 Stunden wöchentlich.
Wollen und können Sie eine solche Verpflichtung eingehen?
Das schreckt eher ab? Kleiner Tipp aus der Praxis: Wer Obstbäume und -sträucher pflanzt sowie mehrjährige Gemüsearten wie Rhabarber oder Spargel kultiviert, kann den zu treibenden Aufwand deutlich reduzieren und dennoch den Auflagen zur gärtnerischen Nutzung entsprechen. Ein kleiner Kartoffelacker macht zudem weniger Arbeit als die Rasenpflege.

Der Pachtvertrag gibt an, was bezüglich der Vorschriften zu beachten ist, innerhalb derer lustig drauflosgegärtnert und sich gärtnerisch verwirklicht werden darf. Suchen Sie ausschließlich einen Ort zum Chillen und Grillen, ist ein Kleingarten nicht das Richtige für Sie.
